§ 1 BMVgVFAPrV
Errichtung
📖
↗ Links
Für die Durchführung der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bundesverwaltung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029) in der jeweils geltenden Fassung errichtet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr als zuständige Stelle Prüfungsausschüsse.
Suchhilfen: Abschlussprüfung Bundesverwaltung, Verwaltungsfachangestellter Prüfung, Prüfungsausschuss Bundeswehr, Prüfungsausschuss Bildung, Prüfungsausschuss Errichtung, Prüfungsausschuss Bestellung, schlussprüfung, richtung, stellung