Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr

BMVBVerfPAktV · Ausfertigung: 14. April 2026 · 4 Einzelnormen

Die V tritt gem. § 3 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft

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