I. BMPErnAnO 1982
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -
den Präsidenten
den Präsidenten
- der Oberpostdirektionen,des Fernmeldetechnischen Zentralamtes,des Posttechnischen Zentralamtes,des Sozialamtes der Deutschen Bundespost und derBundesdruckerei,
- der Zentralstelle zur Entwicklung des Fernmeldewesens,des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen unddes Fachbereichs Post- und Fernmeldewesen in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie
- der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.
Suchhilfen: Ernennung Bundesbeamte delegieren, Entlassung Bundesbeamte delegieren, Personalhoheit Bundespost, Dienstposten Besoldungsgruppe A, Ernennungsbefugnis übertragen, Dienstliche Beförderung delegieren, Beamtenrechtliche Zuständigkeit, Verwaltungsrecht Ernennung, nennung, lassung, tragen, förderung