IV. BMinUWidAnO 2002
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2002 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor dem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor dem Inkrafttreten erhoben worden sind.
Suchhilfen: Rückwirkungsfreiheit, nach Inkrafttreten klagen, Verbot rückwirkende Anwendung, Anordnung Geltungsbeginn, wendung, ordnung