§ 3 BMI-ArbSchGAnwV
Tätigkeiten
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Einsatztätigkeiten der Beschäftigten beim Bundesamt für Verfassungsschutz, bei der Bundespolizei, beim Bundeskriminalamt und bei Einrichtungen des Zivilschutzes beim Vollzug gesetzlicher Aufgaben, z. B. bei unfriedlichen Demonstrationen, zum Schutz von Personen oder Objekten und bei größeren Schadensereignissen/Katastrophen, und die zu ihrer Vorbereitung erforderlichen Tätigkeiten (Einsatzvorbereitungstätigkeiten), z. B. Übungen unter Einsatzbedingungen, sind Tätigkeiten im Sinne dieser Verordnung.
Suchhilfen: Einsatz bei Demonstrationen, Katastropheneinsatz, Übung unter Einsatzbedingungen, Tätigkeit im Verfassungsschutz, Polizeilicher Einsatzschutz, Zivilschutz‑Einsatz, Einsatz bei größeren Schadensereignissen, Einsatz im Bundeskriminalamt, satzbedingungen