§ 8 BMFSFJBAFzAZustAnO

Übertragung von Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung

Dem Bundesamt werden die der obersten Dienstbehörde nach der Arbeitszeitverordnung zustehenden Befugnisse übertragen, einschließlich der Befugnisse nach § 7a der Arbeitszeitverordnung.

Suchhilfen: Aufgabenübertragung Bundesamt, Arbeitszeitverordnung Befugnisse, Zuständigkeiten nach Arbeitszeitgesetz, Befugnisse weitergeben, Arbeitszeitregelung Zuständigkeit, gabenübertragung, ständigkeiten, geben