§ 1 BMFBDGAnO
Dienstvorgesetzte
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Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind außer der Bundesministerin der Finanzen oder dem Bundesminister der Finanzen
- 1.
- die Präsidentin oder der Präsident der Generalzolldirektion,
- 2.
- die Präsidentin oder der Präsident des Bundeszentralamtes für Steuern,
- 3.
- die Direktorin oder der Direktor des Informationstechnikzentrums Bund,
- 4.
- die Leiterinnen oder Leiter der Hauptzollämter,
- 5.
- die Leiterinnen oder Leiter der Zollfahndungsämter.
Suchhilfen: Dienstvorgesetzter Zoll, Vorgesetzter Bundesfinanzministerium, Leitung Hauptzollamt, Leitung Zollfahndungsamt, Leitung Bundeszentralamt für Steuern, Leitung Informationstechnikzentrum Bund