Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten Meldedatenabrufen durch Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes und der Länder
Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 22.1.2025 I Nr. 23
Änderung durch Art. 13 G v. 3.7.2026 I Nr. 199 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich und Verfahrensgrundsätze
- § 2 Technische Grundlagen des Abrufverfahrens
- § 3 Standards der Datenübermittlung
- § 4 Auswahldaten für die Personensuche
- § 5 Abrufdaten für die Personensuche
- § 6 Trefferliste für die Personensuche
- § 7 Auswahldaten für die freie Suche
- § 8 Abrufdaten für die freie Suche
- § 9 Verwendung des Identifikationsmerkmals
- § 10 Auskunftsfähiger Datenbestand
- § 11 Angaben der abrufenden Stelle
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage