§ 2 BMASErnAnO
Bundesgerichte
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- 1.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts,
- 2.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundessozialgerichts
Suchhilfen: Bundessozialgericht Präsident Befugnisse, Besoldungsgruppe A15 Entlassung, Ernennungsrecht Bundesbeamte, Entlassungsrecht Bundesbeamte, lassung