§ 1 BMASBGebV

Erhebung von Gebühren und Auslagen

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Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit erbracht werden.

Suchhilfen: Kosten Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit Gebühren, Entgelt für Überlassungsdienstleistung, Kostenübernahme Bundesagentur für Arbeit, Auslagen für Leiharbeit, lassungsdienstleistung, lagen