§ 57 BLV
Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
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Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung können zugelassen werden, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. Dies ist insbesondere in herausgehobenen Führungsfunktionen der Fall. Die §§ 37 bis 39 bleiben unberührt.
Suchhilfen: Ausnahme von Beurteilung, Führungsfunktion Beurteilung, Dienstliche Beurteilung aussetzen, Regelmäßige Beurteilung umgehen, Beurteilungspflicht ausnahmsweise, Beurteilung bei Leitungsposition, Beurteilungspflicht Ausnahme, urteilung, setzen, gehen