§ 59 BLG

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Hat eine oberste Bundes- oder Landesbehörde die Entschädigung oder Ersatzleistung festgesetzt, so ist die Klage vor dem ordentlichen Gericht binnen zwei Monaten nach Zustellung des Festsetzungsbescheids zu erheben.

Suchhilfen: Klage gegen Bescheid, Ersatzleistungsbescheid klagen, Frist Klage erheben, Zweimonatige Klagefrist, Klagefrist Verwaltungsrecht, heben