§ 8 BLES
Schriftliches Verfahren
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Eine Beschlußfassung des Verwaltungsrates im schriftlichen Verfahren ist zulässig. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
Schriftliches Verfahren
Eine Beschlußfassung des Verwaltungsrates im schriftlichen Verfahren ist zulässig. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.