III. BKWid/BVtrAnO

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Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1999 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

Suchhilfen: Rückwirkungsverbote, Gesetz gilt nicht rückwirkend, Verbot der rückwirkenden Anwendung, wendung