XI. BKOrgErl 2021

Alle Zuständigkeitsübertragungen schließen deren europäische und internationale Bezüge sowie die entsprechenden übergeordneten und Querschnittsbereiche wie insbesondere Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein, soweit nicht anders angeordnet.

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.

Suchhilfen: Kompetenzübertragung, Bundesbehörde Aufgaben delegieren, EU‑Aufgaben übertragen, Planungsaufgaben delegieren, Querschnittsbereiche Zuständigkeit, Regierungsaufgaben umverteilen, Internationale Zuständigkeit weitergeben, Grundsatzangelegenheiten delegieren, gaben, tragen, verteilen, geben