V. BKOrgErl 2002

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Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.

Suchhilfen: Beauftragter neue Bundesländer, Verwaltungsaufgabe wechseln, Verantwortung delegieren, antwortung