(XXXX) BKOrgErl 1989-10
Dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr die Zuständigkeit für die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen in das Meer übertragen.
Die Einzelheiten der Übertragung werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
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