VII. BKOrgErl1998Bek
Dem Bundesministerium für Gesundheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung übertragen die Zuständigkeit für Pflegeversicherung.
Dem Bundesministerium für Gesundheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung übertragen die Zuständigkeit für Pflegeversicherung.