§ 73 BKAG
Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
📖
↗ Links
Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes verbleibt beim Bundeskriminalamt.
Suchhilfen: Datenschutz Verantwortung BKA, Verbindungsbeamte Ausland Datenschutz, Datenpflicht bei Auslandsvertretung, Bundeskriminalamt Datenverantwortung, Datenschutz für Auslandseinsätze, Verbindungsbeamter Datenverantwortung, Datenschutz im diplomatischen Dienst, antwortung, landsvertretung