§ 73 BKAG

Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes

📖

Die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes verbleibt beim Bundeskriminalamt.

Suchhilfen: Datenschutz Verantwortung BKA, Verbindungsbeamte Ausland Datenschutz, Datenpflicht bei Auslandsvertretung, Bundeskriminalamt Datenverantwortung, Datenschutz für Auslandseinsätze, Verbindungsbeamter Datenverantwortung, Datenschutz im diplomatischen Dienst, antwortung, landsvertretung