§ 22e BJagdG
Zusammenarbeit von Bund und Ländern
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Bund und Länder wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse zur Gewährleistung der Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands bei der Tierart Wolf zusammen.
Suchhilfen: Wolfschutz Zusammenarbeit, Bund Länder Jagdkoordination, Wolfpopulation Erhalt, Jagdausgleich Wolf, Wolfmanagement, Bundesstaatliche Jagdkooperation, Wolfart Erhaltungszustand