§ 22e BJagdG

Zusammenarbeit von Bund und Ländern

📖

Bund und Länder wirken im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse zur Gewährleistung der Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands bei der Tierart Wolf zusammen.

Suchhilfen: Wolfschutz Zusammenarbeit, Bund Länder Jagdkoordination, Wolfpopulation Erhalt, Jagdausgleich Wolf, Wolfmanagement, Bundesstaatliche Jagdkooperation, Wolfart Erhaltungszustand