§ 30 BioSt-NachV

Inhalt der Anerkennung

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Die Anerkennung einer Zertifizierungsstelle muss die folgenden Angaben enthalten:
1.
eine einmalige Registriernummer,
2.
das Datum der Anerkennung und
3.
Beschränkungen nach § 28 Absatz 5.

Suchhilfen: Zertifizierungsstelle Anerkennung, Registriernummer angeben, Anerkennungsdatum festlegen, Zertifizierungsstelle Angaben, Zertifizierungsvoraussetzungen, Anerkennungsnachweis erstellen, Zertifizierungsstelle Registrierung, erkennung, geben, gaben, tifizierungsvoraussetzungen, stellen