§ 3.05 BinSchUO2018Anh II
Prüfung
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Seilanlagen und Kettenanlagen sind
- 1.
- vor der ersten Inbetriebnahme,
- 2.
- vor der Wiederinbetriebnahme nach einer wesentlichen Änderung oder Instandsetzung und
- 3.
- bei jeder Erneuerung der Bescheinigung nach § 3.07
Suchhilfen: Seilanlage prüfen, Kettenanlage Abnahme, Sachverständiger Prüfung, Betriebserlaubnis erneuern, Anlage Sicherheit prüfen