§ 5.02 BinSchStrO

Bezeichnung der Wasserstraße

📖
1.
Anlage 8 enthält die Schifffahrtszeichen, die ausgelegt oder aufgestellt werden können, um die Schifffahrt zu erleichtern. Sie führt auf, unter welchen Voraussetzungen die verschiedenen Schifffahrtszeichen verwendet werden.
2.
Anlage 8 bestimmt zudem die Schifffahrtszeichen für die Bezeichnung von vorübergehend bestehenden gefährlichen Stellen und Hindernissen.

Suchhilfen: Wasserstraße bezeichnen, Schifffahrtszeichen verwenden, Gefahrenstelle kennzeichnen, vorübergehende Hindernisse markieren, Schifffahrt erleichtern, Schifffahrtszeichen Anlage 8, zeichnen, wenden