§ 28.27 BinSchStrO
Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
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Das Befahren der zwischen Friesheim (km 2363,25) und Kiefenholz (km 2359,05) ausgewiesenen Fischruhezonen ist verboten.
Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Das Befahren der zwischen Friesheim (km 2363,25) und Kiefenholz (km 2359,05) ausgewiesenen Fischruhezonen ist verboten.