§ 27.03 BinSchStrO
Zusammenstellung der Verbände
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↗ Links
In einen Schleppverband dürfen
- 1.
- von km 2,50 bis Demmin höchstens zwei Anhänge und
- 2.
- von Demmin bis zum Peenestrom höchstens drei Anhänge
eingestellt werden.