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BinSchStrO
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Zweiter Teil – Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen
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Kapitel 22 – Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal
§ 22.23 BinSchStrO
Regelungen zum Sprechfunk
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(keine besonderen Vorschriften)
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§ 22.24