§ 19.10 BinSchStrO

Stillliegen

📖

Die nach § 3.20 vorgeschriebene Bezeichnung braucht nicht geführt zu werden, wenn das Fahrzeug an einer Liege- oder Umschlagstelle außerhalb der durchgehenden Fahrrinne stillliegt.

Suchhilfen: Fahrrad abstellen, Fahrrad stilllegen, Fahrrad Liegeplatz, Fahrrad Umschlagstelle, Fahrrad ohne Kennzeichnung abgestellt, Fahrrad außerhalb Radweg abgestellt, Fahrrad ruhen lassen, stellen