§ 15.17 BinSchStrO Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (keine besonderen Vorschriften)