§ 92a BinSchG

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Im Falle eines Zusammenstoßes von Schiffen besteht kein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der den Schiffen oder den an Bord befindlichen Personen oder Sachen durch Zufall oder höhere Gewalt zugefügt worden ist oder dessen Ursachen ungewiß sind.

Suchhilfen: Schiffskollision Haftung, Schiffszusammenstoß Schadensersatz, Kraft höhere Gewalt Schiffsrecht, Schiffsschaden Ausschluss, Schiffsunfall Haftungsausschluss