§ 137 BinSchPersV
Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen
📖
↗ Links
Für Kabinenschiffe werden die Festlegungen zur Besatzung in der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach Anlage 3 des ES-TRIN oder in der Bescheinigung über die Besatzung für Binnenschiffe nach Anhang V Muster 2 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung am 18. Januar 2024 ungültig, wenn diese den Bestimmungen des Anhangs VI der Binnenschiffsuntersuchungsordnung in der Fassung vom 17. Januar 2022 entsprechen.
Suchhilfen: Sicherheitskraft Binnenschiff, Bewachung Passagierschiff, Sicherheitsdienst Schiffsbesatzung, Sicherheitsvorschriften Binnenschiff, Passagier Schiff Sicherheitspersonal, Sicherheitsaufgaben Fahrgastschiff, wachung