Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
-
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
-
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
- § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 7 Inhalt des Teiles 1
- § 8 Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 9 Inhalt des Teiles 2
- § 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 11 Prüfungsbereich „Planen von Reisen“
- § 12 Prüfungsbereich „Durchführen von Reisen“
- § 13 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 14 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 15 Mündliche Ergänzungsprüfung
-
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- § 16 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 17 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
- Anlage 2 (zu § 11 Absatz 1) Inhalte des Prüfungsbereichs „Planen von Reisen“
- Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1) Inhalte des Prüfungsbereichs „Durchführen von Reisen“