§ 27 BinSchEO
Tragfähigkeit
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(1) Die Tragfähigkeit wird auf Antrag festgestellt und im Eichschein (Rubrik 22) eingetragen.
(2) Kurvenblätter, Arealkurven und Stabilitätsrechnungen können zur Ermittlung der Tragfähigkeit verwendet werden.
Suchhilfen: Tragfähigkeit prüfen, Lastgrenze ermitteln, Eichschein beantragen, Stabilitätsberechnung durchführen, Kurvenblatt nutzen, Arealkurve bestimmen, Tragfähigkeit festlegen, antragen, führen, stimmen