Art 6 BinSchAbkGEORG
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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 16 Abs. 1 sowie das Protokoll in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Suchhilfen: Verkündung eines Gesetzes, kündung