§ 8 44. BImSchV An- und Abfahrzeiten ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Der Betreiber hält die An- und Abfahrzeiten von Feuerungsanlagen möglichst kurz.