Inhaltsübersicht 41. BImSchV

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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bekanntgabevoraussetzungen

Unterabschnitt 1
Stellen im Sinne
von § 29b Absatz 1 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§ 3Organisationsform von Stellen
§ 4Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Stellen
§ 5Unabhängigkeit von Stellen
§ 6Zuverlässigkeit von Stellen

Unterabschnitt 2
Sachverständige im Sinne von
§ 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
§ 7Fachkunde von Sachverständigen
§ 8Unabhängigkeit von Sachverständigen
§ 9Zuverlässigkeit von Sachverständigen
§ 10Gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen
§ 11Hilfspersonal; Haftpflichtversicherung

Abschnitt 3
Bekanntgabeverfahren;
Nebenbestimmungen
§ 12Antrag; behördliches Verfahren; Bekanntgabeentscheidung
§ 13Nachweise der Fachkunde und gerätetechnischen Ausstattung
§ 14Gleichwertigkeit von Befähigungsnachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 15Nebenbestimmungen

Abschnitt 4
Pflichten bekannt
gegebener Stellen und Sachverständiger
§ 16Pflichten bekannt gegebener Stellen
§ 17Pflichten bekannt gegebener Sachverständiger

Abschnitt 5
Widerruf
§ 18Widerruf der Bekanntgabe

Abschnitt 6
Pflichten von Anlagenbetreibern
§ 19Gleichwertigkeit von Anerkennungen

Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 20Zugänglichkeit der Normen
§ 21Übergangsvorschriften

Anlage 1Prüfbereiche für Stellen
Anlage 2Prüfungsbereiche für Sachverständige