Anlage 7 39. BImSchV

(zu § 9) Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

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(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1088 - 1089)

A.
KriterienBei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter sind zur Prüfung der Gültigkeit folgende Kriterien anzuwenden:
ParameterErforderlicher Anteil gültiger Daten
Einstundenmittelwerte75 % (d. h. 45 Minuten)
Achtstundenmittelwerte75 % der Werte (d. h. sechs Stunden)
Höchster Achtstundenmittelwert
pro Tag aus stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerten
75 % der stündlich gleitenden Achtstundenmittelwerte
(d. h. 18 Achtstundenmittelwerte pro Tag)
AOT4090 % der Einstundenmittelwerte während des zur Berechnung
des AOT40-Werts festgelegten Zeitraums*
Jahresmittelwertjeweils getrennt: 75 % der Einstundenmittelwerte während
des Sommers (April bis September) und 75 % während des Winters (Januar bis März, Oktober bis Dezember)
Anzahl Überschreitungen
und Höchstwerte je Monat
90 % der höchsten Achtstundenmittelwerte der Tage (27 verfügbare Tageswerte je Monat) und 90 % der Einstundenmittelwerte zwischen
8.00 und 20.00 Uhr MEZ
Anzahl Überschreitungen
und Höchstwerte pro Jahr
fünf von sechs Monaten während des Sommerhalbjahres (April bis September)
**
B.
Zielwerte
ZielMittelungszeitraumZielwertZeitpunkt,
zu dem der Zielwert
erreicht werden sollte*
Schutz der
menschlichen
Gesundheit
höchster Acht-
stundenmittelwert pro Tag
120 µg/m3 dürfen an höchstens 25 Tagen
im Kalenderjahr überschritten werden, gemittelt über drei Jahre2)
1.1.2010
Schutz der
Vegetation
 
 
Mai bis JuliAOT40 (berechnet anhand von Einstundenmittelwerten)
18 000µgx  h
m3
   , gemittelt über fünf Jahre*
1.1.2010
**
C.
Langfristige Ziele
ZielMittelungszeitraumLangfristiges ZielZeitpunkt,
zu dem der Zielwert
erreicht werden sollte
Schutz der
menschlichen
Gesundheit
höchster Acht-
stundenmittelwert pro Tag innerhalb
eines Kalenderjahres
120 µg/m3nicht festgelegt
Schutz der
Vegetation
 
 
Mai bis JuliAOT40 (berechnet anhand von Einstunden-
mittelwerten)
6 000  µg x  h
m3
nicht festgelegt