Anlage 17 39. BImSchV
(zu § 20) Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1101 - 1102)
- A.
- DatenqualitätszieleFolgende Datenqualitätsziele können als Leitfaden für die Qualitätssicherung dienen: **Die (auf der Grundlage eines Vertrauensbereichs von 95 Prozent ausgedrückte) Unsicherheit der bei der Beurteilung der Immissionskonzentrationen verwendeten Methoden wird gemäß folgender Maßgaben errechnet:
Benzo[a]pyren Arsen,
Kadmium
und NickelPolyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe
außer Benzo[a]pyren,
gesamtes gasförmiges
QuecksilberGesamt-
ablagerung– Unsicherheit Ortsfeste und
orientierende Messungen
50 %
40 %
50 %
70 %Modellierung 60 % 60 % 60 % 60 % – Mindestdatenerfassung 90 % 90 % 90 % 90 % – Mindestzeiterfassung Ortsfeste Messungen* 33 % 50 % Orientierende Messungen*,* 14 % 14 % 14 % 33 % - 1.
- den Prinzipien des CEN-Leitfadens für die Messunsicherheit (ENV 13005:1999),
- 2.
- den ISO 5725:1994-Verfahren* und
- 3.
- den Hinweisen des CEN-Berichts über Luftqualität – Ansatz für die Einschätzung des Unsicherheitsgrads bei Referenzmethoden zur Messung der Luftqualität (CR 14377:2002 E).
- B.
- Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der LuftqualitätWerden Modelle zur Beurteilung der Luftqualität verwendet, sind Hinweise auf Beschreibungen des Modells und Informationen über die Unsicherheit zusammenzustellen. Die Unsicherheit von Modellen wird als die maximale Abweichung der gemessenen und berechneten Werte über ein ganzes Jahr definiert, wobei der genaue Zeitpunkt des Auftretens dieser Abweichungen nicht berücksichtigt wird.
- C.
- Anforderungen an objektive SchätzungstechnikenWerden objektive Schätzungstechniken verwendet, so darf die Unsicherheit 100 Prozent nicht überschreiten.
- D.
- StandardbedingungenFür Stoffe, die in der PM10-Fraktion zu analysieren sind, bezieht sich das Probenahmevolumen auf die Umgebungsbedingungen.