§ 7 39. BImSchV
Immissionsgrenzwert für Benzol
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Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Benzol
| 5 Mikrogramm pro Kubikmeter. |
Immissionsgrenzwert für Benzol
| 5 Mikrogramm pro Kubikmeter. |