§ 4 39. BImSchV
Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)
📖
↗ Links
(1) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über den Tag gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM10
bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
| 50 Mikrogramm pro Kubikmeter |
(2) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Partikel PM10
| 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. |
Suchhilfen: PM10 Grenzwert, Feinstaub Grenze, Immissionsgrenzwert Partikel, Luftqualität Schwelle, Feinstaub Belastung, Jahresmittelwert PM10, Überschreitungszahl Luftgrenzwert, lastung