Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Zuletzt geändert durch Art. 106 V v. 19.6.2020 I 1328
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
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Zweiter Abschnitt Errichtung und Betrieb
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Dritter Abschnitt Anforderungen an Altanlagen
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Vierter Abschnitt Eigenkontrolle und Überwachung
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Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- § 13 Umgang mit leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen
- § 14 Ableitung der Abgase
- § 15 An- und Abfahren von Anlagen
- § 16 Allgemeine Anforderungen
- § 17 Berichterstattung an die Europäische Kommission, Unterrichtung der Öffentlichkeit
- § 18 Weitergehende Anforderungen
- § 19 Zulassung von Ausnahmen
- Schlußformel
- § 20 Ordnungswidrigkeiten