§ 14a BImSchG
Vereinfachte Klageerhebung
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Der Antragsteller kann eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben, wenn über seinen Widerspruch nach Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung nicht entschieden ist, es sei denn, dass wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
Suchhilfen: Verwaltungsgericht Klage erheben, Widerspruch Frist abgelaufen, Klage nach Widerspruch, Vereinfachte Klageverfahren, Fristversäumnis Klage, heben, gelaufen