§ 7 BilKoUmV Mindest- und Höchstumlagebetrag ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Unbeschadet des § 6 beträgt der Umlagebetrag mindestens 250 Euro. Fußnoten (+++ § 7 in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung: Zur Anwendung vgl. § 14 Abs. 4 +++)