§ 32 BierStV

Kleinbetragsregelung

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Eine angemeldete oder festgesetzte Steuer wird vom Hauptzollamt nur abweichend festgesetzt, geändert oder berichtigt, wenn die Abweichung von der angemeldeten oder festgesetzten Steuer mindestens 25 Euro beträgt.

Suchhilfen: Steuerabweichung ab 25 Euro, Steueränderung Mindestbetrag, Zollabgabe Korrektur Schwelle, Steuerberichtigung Kleinbetrag, Abweichende Festsetzung Grenze