Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 23.5.2022 I 760
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
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Abschnitt 2 Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
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Abschnitt 2a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Bundes
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Abschnitt 2b Assistenzhunde
- § 12e Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde
- § 12f Ausbildung von Assistenzhunden
- § 12g Prüfung von Assistenzhunden und der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
- § 12h Haltung von Assistenzhunden
- § 12i Zulassung einer Ausbildungsstätte für Assistenzhunde
- § 12j Fachliche Stelle und Prüfer
- § 12k Studie zur Untersuchung
- § 12l Verordnungsermächtigung
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Abschnitt 3 Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
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Abschnitt 5 Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
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Abschnitt 6 Förderung der Partizipation