§ 909 BGB
Vertiefung
Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.
Suchhilfen: Boden vertiefen, Nachbarstütze verlieren, Baugrundstütze sichern, Bodenunterstützung nachbargerecht, Baugrund vertiefen Nachbar, Stützminderung Grundstück, tiefen, lieren