Zum Inhalt springen
Bundesrecht.app
Gesetze Suche ⚙
Gesetze/ BGB /Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse/Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse/Titel 8 – Dienstvertrag und ähnliche Verträge/Untertitel 1 – Dienstvertrag

§ 611b BGB

(weggefallen)

📖 Am Stück lesen
← Zurück § 611a ☰ Weiter → § 612

Datenquelle: gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz & Bundesamt für Justiz). Amtliche Werke sind nach § 5 UrhG gemeinfrei; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Kein amtliches Angebot, keine Rechtsberatung – ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Keine Cookies, kein Tracking.

Impressum · Datenschutz