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BGB
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Buch 2 – Recht der Schuldverhältnisse
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Abschnitt 8 – Einzelne Schuldverhältnisse
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Titel 3 – Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
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Untertitel 2 – Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
§ 509 BGB
(weggefallen)
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