§ 423 BGB
Wirkung des Erlasses
📖
↗ Links
Ein zwischen dem Gläubiger und einem Gesamtschuldner vereinbarter Erlass wirkt auch für die übrigen Schuldner, wenn die Vertragschließenden das ganze Schuldverhältnis aufheben wollten.
Suchhilfen: Verzicht auf Forderung, Gesamtschuldner entlasten, Erlassvertrag Wirkung, Schuldnerbefreiung, Schuldenverzicht für alle, Vertraglicher Schuldenerlass, Kollektiver Erlass, lasten