§ 34 BGB
Ausschluss vom Stimmrecht
Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.
Suchhilfen: Stimmrecht Ausschluss Verein, Mitglied nicht stimmberechtigt, Stimmrecht bei Rechtsstreit, Stimmrecht bei Rechtsgeschäft, Stimmrecht Ausschluss Vereinsmitglied, Stimmrecht bei Konflikt mit Verein, Stimmrechtverlust wegen Rechtsstreit