§ 2353 BGB
Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag
Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein).
Suchhilfen: Erbschein beantragen, Nachlassgericht Zuständigkeit, Erbrecht Zeugnis erhalten, Erbteil Größe erfragen, Erbschein Antrag stellen, Erbzeugnis anfordern, antragen, halten, fragen